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Allgemeine Geschäftsbedingungen - InWebSolution GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der InWebSolution GmbH, weiterführend als Auftragnehmer (InWebSolution GmbH) genannt, und dem Kunden, welcher die Dienste von der InWebSolution GmbH in Anspruch nimmt. Abweichende AGB`s der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden oder abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Solche Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§2 Angebot

Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise sind Nettopreise exkl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

§3 Auftragserteilung

Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per E-Mail erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer (InWebSolution GmbH) durch schriftliche Auftragsbestätigung in schriftlicher Form per E-Mail, Fax oder Briefpost angenommen. Internetbestellung (etwa per E-Mail) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.

§4 Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens und die Beschreitung des Rechtsweges wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

§5 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum des Auftragnehmers (InWebSolution GmbH). Gemäß § 273 BGB steht uns an allen vom Auftraggeber angelieferten Arbeitsmaterialien, Manuskripten und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

§6 Urheberrecht und Copyright

(1) Urheberrechte / Nutzungsrechte

Das Urheberrecht für veröffentlichte, von Auftragnehmer (InWebSolution GmbH) erstellten Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken usw.) bleibt allein beim Auftragnehmer (InWebSolution GmbH). Für Entwürfe und Reprodaten werden nur Nutzungsrechte an den Auftraggeber eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

Der Auftraggeber erhält erst mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für alle erstellten Objekte und darf diese für sich völlig frei und kostenlos überall verwenden. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung vom Auftragnehmer (InWebSolution GmbH), nicht gestattet. Der Auftragnehmer (InWebSolution GmbH) behält sich das Recht vor, von ihr erstellte Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken usw. zur Eigenwerbung (Print & Web) zu nutzen. Nutzungsrechte können ausschließlich durch den Auftragnehmer (InWebSolution GmbH) übertragen werden.

(2) Copyrightrechte Dritter

Auftragnehmer (InWebSolution GmbH) erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Schriftarten) oder einzelne grafische Elemente (z.B. Fotos oder Cliparts) werden zwangsläufig immer wieder von Auftragnehmer (InWebSolution GmbH) für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber daran – auch nach Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer vom Auftragnehmer (InWebSolution GmbH) erstellten Grafik – ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann. Besonders gilt dies für Fotomaterial unserer Bildagenturen – von denen Auftragnehmer (InWebSolution GmbH) ihre Fotos bezieht – für die grundsätzlich keine Exklusivrechte vergeben werden. Die für die Gestaltung eingesetzten Elemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts usw. werden überwiegend von lizenzfreien verwendbaren Grafiksammlungen oder Designkollektionen entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens des Auftragnehmers (InWebSolution GmbH) eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer (InWebSolution GmbH) erhoben werden. Außerdem behalten wir uns das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch „exklusives“ Material verwendet werden, dabei muss die notwendige Lizenzgebühr und der Beschaffungsaufwand vom Auftraggeber vergütet bzw. direkt abgewickelt werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.

(3) Pflichten / Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für DTP-Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt Auftragnehmer (InWebSolution GmbH) von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Auftragnehmer (InWebSolution GmbH) stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

Hinweis: Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

(4) Mitwirkungspflicht

Der Kunde unterstützt den Auftragnehmer (InWebSolution GmbH) bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Zustellung notwendiger Informationen. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Mehraufwand zufolge Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht zu bezahlen.

(5) Entwürfe und Muster

Die von Auftragnehmer (InWebSolution GmbH) erstellten Entwürfe/ Satzvorlagen dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage, die zur Verfügungsstellung an Dritte oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Weiterbearbeitung durch Scannen des Entwurfes. Auftragnehmer (InWebSolution GmbH) steht ein Schadenersatz in Höhe des vierfachen Listenpreises bzw. Angebotspreises zu, wenn die Muster dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt werden.

(6) Kundenliste

Zu Werbezwecken veröffentlicht der Auftragnehmer (InWebSolution GmbH) Design, ausgewählte Kunden, als Referenzkunden auf seinen Webseiten oder Printprojekten, sofern dies der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich untersagt hat, dies gilt auch bei Projekten als Subunternehmer.

§7 Lieferzeit

Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

§8 Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen

Korrekturen und Änderungen, soweit sie 5% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den vereinbarten Preisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabe-vermerk. Geht in einer Frist von 8 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

§9 Haftungsausschlüsse

Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat und alle Vorlagen copyrightfrei sind! Die Haftung seitens des Auftragnehmers (InWebSolution GmbH) beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadenersatzansprüche sind maximal auf den Auftragswert beschränkt.

§10 Leistungen Dritter

Der Auftragnehmer (InWebSolution GmbH) ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben externe Spezialisten beizuziehen. Der Auftragnehmer (InWebSolution GmbH) tritt diesfalls als unmittelbarer Vertreter des Kunden auf. Fremdarbeiten können mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet werden.

§11 Überlassene Materialien

Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, die einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert werden, übernehmen wir keine Haftung. Für technisches Equipment verpflichtet sich der Vertragspartner hierfür zum Neuwert zu haften und ggfs. Angemessen zu versichern.

§12 Datensicherheit

Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns – gleich in welcher Form übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.

§13 Teilnichtigkeit

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

§14 Auftragsreduzierung oder –Annullierung

Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat der Auftragnehmer (InWebSolution GmbH) Anspruch auf 50% des Honorars, das auf die noch nicht erbrachten Leistungen entfällt. Mindestens 20% des Netto-Auftragswert. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten sowie Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

§15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist für den Firmensitz der Agentur in Ravensburg. Soweit nicht anders vereinbart ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.

Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.

E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.

Stand: 15.06.2020

Weiterführende Links:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB.pdf)Allgemeine Geschäftsbedingungen – Hosting (AGB-H.pdf)
Erfahrungen & Bewertungen zu InWebSolution GmbH